immobilienbewertung

in 3 Minuten zur Immobilenbewertung

1- Online Wohnmarkt-Analyse

 

Sie möchten sofort und umgehend eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung? Nutzen Sie unseren Online-Service zur Ermittlung des Marktwerts Ihrer Immobilie. Eine solche Analyse basiert auf Vergleichsobjekten und nimmt nur bei den Rahmenwerten wie Wohnfläche und Lage Bezug auf Ihre Immobile. Bitte beachten Sie, dass es sich somit immer nur um eine erste Tendenz handeln kann. Für eine individuelle Einschätzung, kontaktieren Sie uns bitte.

 

2-Wohnmarkt-Analyse (Kurzgutachten)

 

Wenn Sie wissen wollen, welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, welchen Preis Sie bei einem Verkauf erzielen können oder wenn Sie Verkaufsargumente für Ihre Immobile benötigen, dann bildet eine solche Wohnmarkt-Analyse eine solide Basis. Im Zuge der Erstellung fordern wir alle notwendigen Unterlagen (Flurkarte, Grundbuchauszug etc.) selbständig ein. Auch die Wohnmarkt-Analyse kann nicht als Rechtsgrundlage vor Gericht verwendet werden, hier benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten. Unsere Kostenpauschale für eine solche Wohnmarkt-Analyse: 400,- EUR zzgl. MwSt.

 

3-Verkehrswertgutachten

 

Sie benötigen eine rechtssichere, schriftliche, umfangreiche und objektive Einschätzung eines Grundstück- und Immobilienwertes, z. B. für Kreditinstitute Erben Finanzamt Scheidung / Trennung Gericht Dann kommt nur ein Verkehrswertgutachten in Frage. Der Verkehrswert wird nach § 194 Baugesetzbuch durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wohnmarkt-Analyse bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wohnmarkt-Analyse ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Zur Ermittlung des Verkehrswertes wird das Vergleichs-, das Ertrags-, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren herangezogen. Das Honorar für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken orientieren sich an der Fassung der HOAI von 1991 und ist in der Honorartafel Verkehrswertermittlung festgesetzt.